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Ausbildung beim ASB im Saarland

Ausbildung

Wir bilden aus:

  • Examinierte(r) Altenpflegehelfer(in)
  • Altenpflegehelfer(in)

Altenpflege – Berufsfeld mit guten Zukunftschancen

Foto: ASB/C. Kohde-Kilsch

Altenpflege ist ein Gesundheitsfachberuf mit abwechslungsreichen Aufgaben, vielfältigen beruflichen Perspektiven und wohnortnahen Arbeitsplätzen. 
Aufgrund der höheren Lebenserwartung steigt der Anteil der älteren Menschen in unserer Gesellschaft und führt zu einer wachsenden Anzahl an professionell zu versorgenden und zu betreuenden, pflegebedürftigen, älteren Menschen.
Gut ausgebildete Altenpflegekräfte sind deshalb mehr denn je gefragt.

Welche Interessen und Fähigkeiten müssen Bewerber mitbringen?

Professionelle Pflege stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Pflegepersonals. Deshalb muss vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Der Nachweis eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhöht darüber hinaus die Chancen in diesem Berufsbild.

Die täglichen Aufgaben erfordern:

  • Freude am Umgang mit älteren Menschen, Einfühlungsvermögen
  • Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben
  • Bereitschaft zu körpernaher Arbeit
  • Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Selbständigkeit, Frustrationstoleranz, Organisationstalent
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Schichtdiensten

 

Welche Aufgaben und Tätigkeiten sind zu erbringen?

  • Hilfe bei der Körperpflege, bei der Essensaufnahme und beim Ankleiden.
  • Förderung der eigenständigen Lebensführung
  • Beratung und Betreuung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten.
  • Therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wie Verbandswechsel, Verabreichung von Medikamenten u.a.
  • Begleitung von Sterbenden und Kontakt mit den Angehörigen
  • Organisatorische und verwaltende Tätigkeiten wie Erstellen einer Pflegedokumentation, Verwalten von Bewohnerdaten, Einblicke in die Leistungsabrechnung u.a.- teilweise auch am PC

Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger

Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, beraten sie und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.
Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in ist bundesweit einheitlich geregelt und dauert drei Jahre. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflegeschule und die praktische Ausbildung in einer unserer Pflegeeinrichtungen.
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung in einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil abgeschlossen.

Eine Altenpflegeausbildung kann auch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (Umschulung) erfolgen.

Ausbildungsbeginn
Bei Besuch einer Altenpflegeschule im Saarland beginnt das Ausbildungsjahr am 01.Oktober eines Jahres, in Rheinland-Pfalz beginnt das Ausbildungsjahr bereits am 01.August.

Zugangsvoraussetzungen

Ein Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Schulabschluss

oder eine zehnjährige Schulbildung, die über den Hauptschulabschluss hinausgeht.

oder einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreiche, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in bzw. als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer

Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in dauert zwölf Monate und schließt mit einer Prüfung ab. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflegeschule und die praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung.

Eine Altenpflegeausbildung kann auch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (Umschulung) erfolgen

Ausbildungsbeginn
Bei Besuch einer Altenpflegeschule im Saarland beginnt das Ausbildungsjahr am 01.Oktober eines Jahres, in Rheinland-Pfalz beginnt das Ausbildungsjahr bereits am 01.August.

Zugangsvoraussetzungen

Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsanschlusses

und einen der folgenden Nachweise:

  • Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • oder die Ableistung eines Praktikums von mindestens drei Monaten Dauer in einer Einrichtung gemäß §1 des Heimgesetzes, einer Einrichtung der ambulanten oder teilstationären Altenhilfe oder in einem Familienhaushalt mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres oder einer pflegebedürftigen Person
  • oder die einjährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres oder einer pflegebedürftigen Person
  • oder das Freiwillige Soziale Jahr
  • oder die Ableistung des Zivildienstes
  • oder die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung
  • oder eine einjährige der Altenpflege förderliche Vorbildung
  • oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in bzw. Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird.

Wo und wie bewerben?

Damit die notwendigen Formalitäten zur Aufnahme einer Ausbildung im Herbst rechtzeitig erledigt sind, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen beim Ausbildungsbetrieb frühzeitig einreichen.

Infos zu Bewerbungsfristen und zum Umfang Ihrer Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Schriftliche Bewerbung nehmen alle ASB-Seniorenheime entgegen.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Beruf Altenpflegehelfer(in) von der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen zum Beruf Altenpfleger(in) von der Bundesagentur für Arbeit