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ASB Saarland

Arbeiter-Samariter-Bund Saarland (ASB) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterzeichnen Tarifvertrag

Saarbrücken, 01. März 2024 Ab dem 01. März 2024 gilt der zwischen dem ASB und ver.di ausgehandelte „Tarifvertrag ASB Saar-land“. Die Tarifpartner besiegelten das erfolgreiche Ende ihrer Verhandlungen mit der Vertragsun-terzeichnung in den Räumen der Arbeitskammer in Saarbrücken. Das Tarifwerk ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und enthält viele Verbesserungen, vor allem bei der Arbeitszeit und der Vergütung der Mitarbeitenden.

"Mit dem neuen Regelwerk wollen wir unseren Mitarbeitenden die verdiente Wertschätzung entgegenbringen und die unterschiedlichen Tätigkeiten würdigen. Darüber hinaus wollen wir die Bedeutung und Attraktivität sozialer Berufe unterstreichen", erklären die Gewerkschaftssekretärin Lisa Summkeller und Guido Jost, der Vorsitzende des ASB-Landesverbandes Saarland.

Der Tarifvertrag berücksichtigt die individuellen Erfordernisse der Fachbereiche und schafft ebenso klare wie detaillierte Rahmenbedingungen in Bezug auf Qualifizierung, Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub. Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Entlohnung der Samariterinnen und Samariter an den Merkmalen ihrer jeweiligen Tätigkeit orientiert und das Entgelt deutlich über den Branchenmindestlöhnen liegt.

Auf die Frage, warum der ASB aktiv auf dieses Tarifwerk hingewirkt hat, erklärt der Landesvorsitzende Guido Jost: „Wir wollen unseren Mitarbeitenden gute und faire Arbeitsbedingungen garantieren und im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte unsere Position stärken. Die Mitarbeitenden haben es verdient, wie ein Schatz behandelt zu werden, denn ohne sie kann ein personenbezogener Dienstleister wie unser Verband nicht existieren.“ Zu den Tätigkeitsbereichen des ASB im Saarland zählen insbesondere der Rettungsdienst, die ambulante und stationäre Pflege, Wohn- und Betreuungsangebote für psychisch erkrankte Erwachsene sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Der ASB setzt damit ein wichtiges Zeichen für die Mitarbeitenden in den sozialen Berufen, die in den vergangenen Jahren häufig zurückstecken mussten, wenn es um Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und besonders bei der Entlohnung ging. Obwohl der ASB seine Mitarbeitenden bereits seit dem Jahr 2000 in Anlehnung an den BAT und nachfolgend dem TV-L Saarland entlohnt, musste bisher immer hingenommen werden, dass nicht alle in diesen Tarifverträgen ausgewiesenen Gehaltsbestandteile von den jeweiligen Kostenträgern akzeptiert wurden. Der ASB versuchte stetig, diesem Umstand mit der Orientierung an Tarifverträgen entgegenzutreten. Trotzdem galten soziale Berufe seit den 1980-iger Jahren als unattraktiv und waren in der Bevölkerung wenig angesehen. Abwertende Schlagworte wie „Pflegen kann doch jeder“, oder „Spielen mit Kindern wird doch gut bezahlt“ führten dazu, dass diese Ausbildungsberufe mehr und mehr von jungen Menschen gemieden wurden.

„Was die Ausbildungsvergütung und die Ausbildungsbedingungen anbelangt, sorgen wir mit unserem neuen Tarifvertrag dafür, dass wir im Wettbewerb um Auszubildende in den Pflegeberufen am Ball bleiben. Es bleibt der Wunsch, die generalistischen Ausbildung zugunsten einer eigenständigen Ausbildung in der Altenpflege wieder abzuschaffen. Denn sie entwickelt sich zu einem Nachteil für die Ausbildungsbetriebe in der Altenpflege“, erläutert Bernhard Roth, Landesgeschäftsführer des ASB. Die Kliniken lockten die Auszubildenden mit moderner Apparatemedizin. Die Ausbildung in den Altenpflegeeinrichtungen stelle dagegen die individuelle Pflege und Stärkung sozialer Kompetenzen in den Mittelpunkt. Es sei nachvollziehbar, dass die Medizintechnik gerade junge Menschen fasziniert. „Statt in der Seniorenhilfe zu bleiben, wechseln zu viele Auszubildende noch während der Lehrzeit an die Krankenhäuser, an deren Krankenpflegeschulen sie den theoretischen Teil der  Ausbildung durchlaufen“, beklagt Bernhard Roth.

Mit Blick auf die Akquise von Auszubildenden und Fachkräften stärke der Tarifvertrag auch die Position des ASB-Rettungsdienstes. Der Vertrag gibt den Startschuss, um die Arbeitszeit der Mitarbeitenden im ASB-Rettungsdienst in den nächsten Jahren anzupassen. Damit will der ASB dem Arbeitsdruck entgegensteuern, der durch die sinkende Zahl an Arztpraxen und Krankenhäusern zu erwarten ist. Hierzu ASB-Landesgeschäftsführer Bernhard Roth: „Es nutzt nichts, wenn teure Fahrzeuge mit Notfallausrüstungen angeschafft, aber nicht besetzt werden können, weil das Personal nicht vorhanden ist oder krankheitsbedingt ausfällt. Die Belastung im Rettungsdienst hat sich im Laufe der letzten 15 Jahre mehr als verdoppelt. Die sogenannten Bereitschaftszeiten werden immer kürzer. Einsätze, die das Aufsuchen eines Hausarztes aber keinen Rettungsdiensteinsatz erfordern, gefährden die Versorgungssicherheit bei tatsächlichen Notfällen. Deshalb müssen wir als Beauftragter im Rettungsdienst dafür sorgen, dass der Beruf des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin attraktiv bleibt.“

Bei der Akquise von Arbeitskräften für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe steht der ASB im Wettbewerb mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Mit der Anlehnung des ASB-Tarifwerks an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde die Wettbewerbsposition gestärkt. „Gleichzeitig wissen wir, dass es noch viel zu tun gibt, um den Arbeitskräftebedarf der kommenden Jahre zu decken. Beispielsweise muss die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin attraktiver werden. Die Tatsache, dass es erst im letzten Ausbildungsjahr, dem sog. Anerkennungsjahr, eine Praktikumsvergütung gibt, dürfte bei der Berufswahl junger Menschen negativ ins Gewicht fallen. Und wer sich aus finanziellen Gründen für eine berufsbegleitende Ausbildung entscheidet, muss praktisch eine Doppelbelastung tragen“, stellt der Landesvorsitzende Guido Jost kritisch fest.