[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Hinweisgeberkanal

Hinweisgeberkanal

Nachfolgend erhalten Sie gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie die Möglichkeit, Gesetzes-verstöße über unseren Hinweisgeberkanal zu melden.

Nachfolgend erhalten Sie gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie die Möglichkeit, Gesetzesverstöße über unseren Hinweisgeberkanal zu melden. Bei einem Rechtsverstoß handelt es sich gemäß der EU-Richtlinie um Handlungen und Unterlassungen, die gegen EU-Recht verstoßen und in einen der nachfolgenden Bereiche fallen:

  • Produktsicherheit- und -konformität
  • Öffentliche Gesundheit
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
  • Verkehrssicherheitsschutz
  • Verbraucherschutz
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit

Darüber hinaus ist im Gesetz auch geregelt, um welche Personen es sich bei einem Hinweisgeber handeln kann. Hierbei kann es sich um nachfolgende handeln:

  • Arbeitnehmer*innen, auch ehemalige
  • ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
  • Bewerber*innen
  • Praktikant*innen
  • Dienstleister und deren Mitarbeiter*innen
  • Anteilseigener*innen und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören 
  • aber auch: Dritte, die mit Hinweisgeber*innen in Verbindung stehen (Kolleg*innen, Ver-wandte, Freunde und Freundinnen)

Zwar hat Deutschland die EU-Richtlinie noch nicht in ein deutsches Gesetz umgesetzt, jedoch hat die neue Bundesregierung im Koalitionspapier bereits angekündigt, nicht nur Verstöße nach EU-Recht zu erfassen, sondern auch auf Verstöße nach nationalem Recht auszuweiten. Sobald dies der Fall ist, werden die oben aufgelisteten Bereiche aktualisiert und um die neu bestimmten Bereiche erweitert.
Durch Ihre Meldung wird der Geschäftsführung ermöglicht, das Fehlverhalten einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, diesem entgegenzuwirken und die Organisation so vor größeren Schäden zu bewahren.

Ihr Anliegen ist in hohem Maße schutzbedürftig. Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sonstige Repressalien brauchen Sie nicht zu befürchten. Dies ist durch unternehmensinterne Regelungen sichergestellt und wäre nach dem Gesetz unzulässig, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Wahrheitsgehalt der Information
    Sie hatten hinreichenden Grund zur Annahme, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen.
     
  2. Sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
    Bei dem gemeldeten Verstoß handelt es sich um eine Handlung oder Unterlassung, die in einen der oben genannten Bereiche fällt.
     
  3. Nutzung des zulässigen Meldeweges
    Sie haben für die Hinweismeldung unseren Hinweisgeberkanal genutzt. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die zuständige Behörde zu kontaktieren, welche gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedsstaaten im jeweiligen Land geschaf-fen werden muss. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz noch aussteht, fehlt es jedoch noch an dieser Behörde. Sobald diese bestimmt ist, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die von uns beauftragte Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main. Diese unterstützt uns bei der Entgegennahme von Hinweismeldungen sowie bei der Durchführung von Folgemaßnahmen. Die Vertraulichkeit Ihrer Person und Integrität in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt (keine Weiterleitung an unberechtigte Personen oder sonstige Offenlegung) ist dabei stets gewahrt. 

Das bedeutet auch, dass eingehende Meldungen nicht zentral über den Arbeiter-Samariter-Bundes Landesverband Saarland e.V. bearbeitet werden, sondern je nach Organisation getrennt voneinander. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Abgabe einer Hinweismeldung im Feld „Organisation“ eintragen, um welches Unternehmen bzw. Organisation es sich konkret handelt. Der Sachverhalt wird dementsprechend auch nur mit der jeweiligen verantwortlichen Person aus besagter Organisation besprochen.

Inhaltlich wird jede eingehende Meldung sorgfältig geprüft und bewertet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person bzw. den Vorwurf gilt. Über alle ergriffenen Folgemaßnahmen werden wir Sie unterrichten. Im Rahmen der Prüfung Ihrer Hinweismeldung kann es erforderlich sein, dass Sie bzgl. Rückfragen durch die Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kontaktiert werden. Bitte stellen Sie daher bei Abgabe einer Hinweismeldung auch aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung.

Der Hinweisgeberkanal ist unter nachfolgendem Link erreichbar: https://kanzlei-leu.de/hinweisgeberschutz/

Bei der Abgabe einer Hinweismeldung können Sie frei entscheiden, ob Sie die Meldung über das Formular abgeben wollen oder einen der anderen Meldewege nutzen möchten.

Die Datenschutzerklärung Hinweisgeberkanal finden Sie hier.