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06.09.17 Pressemitteilung - ASB Landesverband Saarland e.V.

Tag der Ersten Hilfe - Erste Hilfe kann jeder lernen

Zum „Internationalen Tag der Ersten Hilfe“ am 9. September ruft der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Saarland alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen und Kenntnisse in Erster Hilfe regelmäßig aufzufrischen. ASB-Mitglieder erhalten jährlich einen Erste-Hilfe-Kurs gratis.

Bild: ASB/P. Nierhoff

„Erste Hilfe kann jeder erlernen, und zwar bereits in jungen Lebensjahren“, betont der ASB-Landesvorsitzende Guido Jost und verweist auf die Jugendlichen, die sich im Schulsanitätsdienst ihrer Schule engagieren. Bei der Ausbildung zum Schulsanitäter an weiterführenden Schulen erwerben Schülerinnen und Schüler in einem 24 Unterrichtseinheiten umfassenden Schulsanitätsdienstlehrgang Kenntnisse in Erster Hilfe, die weit über eine Erste-Hilfe-Grundausbildung hinausgehen. Bei Unfällen oder Notfällen im Schulalltag, können sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sinnvoll überbrücken und bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Schulen sind jedoch nicht zur Einrichtung eines Sanitätsdienstes verpflichtet. Denjenigen, die sich für die Einrichtung eines Sanitätsdienstes interessieren, bietet der ASB seine Zusammenarbeit an. „Der Schulsanitätsdienst an weiterführenden Schulen hat sich gut etabliert, nun wollen wir die Erste-Hilfe-Ausbildung auch für den Grundschulbereich öffnen“, so Guido Jost.

 Das ASB-Angebot im Bereich Erste Hilfe ist vielfältig und berücksichtigt auch die Bedarfe spezieller Zielgruppen, wie z. B. Erste Hilfe bei Kindernotfällen, Erste Hilfe bei Sportunfällen oder Erste Hilfe am Hund. Zudem schult der ASB Laien in der sachgerechten Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED). Durch den Einsatz dieser Geräte, die mittlerweile an vielen öffentlichen Orten zu finden sind, kann Patienten mit Kammerflimmern lebensrettende Hilfe geleistet werden. Das gesamte Kursangebot des ASB und die Termine finden Interessierte unter www.asb-saarland.de.

 Zum Thema Erste Hilfe gehört für den ASB auch das Wissen darüber, wann für Fahrzeugführer der richtige Zeitpunkt zum Bilden einer Rettungsgasse ist. „Dies wurde zum 01. Januar 2017 rechtlich konkretisiert. So ist seither die Rettungsgasse bereits bei „Schrittgeschwindigkeit“ zu bilden, und zwar immer zwischen der ganz linken und allen übrigen Fahrspuren. Wer diese Regelung nicht beachtet, läuft Gefahr, sich bei Unfällen verkehrswidrig zu verhalten und das Vorankommen der Rettungskräfte zu behindern“, informiert der ASB-Landesvorsitzende Guido Jost abschließend.

 Hintergrundinformation:

Am 09. September 2017 ist internationaler Tag der Ersten Hilfe. Ziel dieses weltweiten Aktionstages ist es, die Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei Unfällen und Katastrophen noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.

Erste Hilfe rettet Leben und mindert bzw. mildert bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe wie Arzt oder Rettungsdienst. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines korrekten Notrufs, die Absicherung von Unfallstellen und die Betreuung von Verletzten.

In Deutschland ist im Übrigen jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Ausnahmen sind, wenn die Hilfeleistung dem potentiellen Ersthelfer auf Grund besonderer Umstände nicht zuzumuten ist oder er sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr bringen würde. Wer nicht hilft, macht sich unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig. Auch wenn durch Sofortmaßnahmen wie eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, drohen Ersthelfern jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.