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Children Hands Building Word Rights, Blue Sky

Kinder- und Jugendhilfe

Kinderrechte und Kinderschutz im ASB

Als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt der ASB die Ziele, Kindern und Jugendlichen Stärkung und Unterstützung zukommen zu lassen, ihnen aktive Mitbestimmung und Beteiligung zu ermöglichen, sich für die Wahrnehmung ihrer Rechte einzusetzen und zu einer positiven Entwicklung beizutragen.

Damit junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen heranwachsen können, ist es wichtig, dass wir ihnen Beteiligung und Mitbestimmung ermöglichen. Innerhalb ihrer Entwicklung benötigen sie dazu besonderen Schutz vor Gewalt in jeglicher Form.

Aus diesem Selbstverständnis heraus sind alle Personen, die bei uns in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, dem Schutz des Kindeswohls verpflichtet. Dabei bilden unser Kinderschutzkonzept, unsere Selbstverpflichtungserklärung und unser Verhaltenskodex die Grundlage des pädagogischen Handelns. Entsprechende Schulungen und weitere Maßnahmen sollen sicherstellen, dass unsere Mitarbeitenden in Bezug auf Prävention und Umgang mit Gewalt kompetente Ansprechpersonen sind und sie unsere Einrichtungen als sichere Orte für Kinder gestalten können. Unsere projektbezogenen Rahmenkonzepte sollen die Lebens- und Sozialkompetenzen der Kinder stärken sowie Beteiligung, Mitbestimmung und Kinderrechte sichern.

In unserem Team sind zwei interne Kinderschutzbeauftragte (weiblich/männlich) und vier interne „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ beschäftigt, die den Mitarbeitenden zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung beratend zur Seite stehen.

Das Beschwerdemanagement nimmt als Teil unseres Kinderschutzkonzeptes eine wichtige Rolle ein. Es ist als Instrument der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Prozesse und unserer Einrichtung zu verstehen. Es bestehen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte vielfältige Beschwerdewege. Die Anliegen können persönlich, telefonisch oder in Schriftform mitgeteilt werden. Schriftliche Anliegen können z.B. über das Kontaktformular auf dieser Seite mitgeteilt, in den Hausbriefkasten unserer Landesgeschäftsstelle eingeworfen oder bei unseren Projektmitarbeiter*innen vor Ort abgegeben werden (bitte übermitteln Sie Ihr Anliegen in einem verschlossenen Umschlag mit dem gut sichtbaren Hinweis „An die ASB-Kinderschutzbeauftragten“).

Alle Anliegen, die den Kinderschutz betreffen, werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen von unseren Kinderschutzbeauftragten und der Landesgeschäftsführung bearbeitet. Wir nehmen alle Anliegen sehr ernst, setzen uns nach der internen Bearbeitung zeitnah mit den Meldenden in Verbindung und vereinbaren gemeinsam das weitere Vorgehen. Mitteilungen können auch anonymisiert erfolgen. Die Bearbeitung fällt in diesem Fall schwerer, insbesondere, wenn Rückfragen nicht möglich sind.

Wer ein Anliegen zum Thema „Kinderschutz“ hat, soll nicht zögern, uns zu kontaktieren! Bitte die Pflichtfelder ausfüllen(*)
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Die Mitteilungen über das Kontaktformular auf dieser Seite werden an unsere internen Kinderschutzbeauftragten und die Landesgeschäftsführung weitergeleitet.